Formularmäßiger Kündigungsausschluss nur bis zu vier Jahren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein formularmäßiger Kündigungsausschluss wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden…mehr Ähnliche Beiträge:Formularmäßiger Ausschluss der Kündigung nur bis zu vier [...]
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