Formularmäßiger Kündigungsausschluss nur bis zu vier Jahren

by blog.maklerwerkzeuge.de on 5. Januar 2011

in Immobilienrecht und Steuern

Der Bun­de­s­ge­richts­hof (BGH) hat in einem heute ve­röf­fent­l­ichten Urteil en­tsc­hieden, dass ein fo­rmul­armäßiger Kün­d­i­gung­sausschlu­ss wegen unan­geme­sse­ner Be­n­achteil­i­gung des Miet­ers unwirksam ist, wenn er einen Ze­i­tra­um von vier Ja­hren – ge­rec­hnet vom Ze­itpun­kt des Ve­r­trags­schlu­sses bis zu dem Ze­itpun­kt, zu dem der Mieter den Ve­r­trag er­stma­ls been­den…mehr Ähnliche Beiträge:Formularmäßiger Ausschluss der Kündigung nur bis zu vier [...]

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